AGBs

Lieber Gast,
es freut uns, dass Sie Ihren Urlaub in Bad Düben verbringen möchten. Damit der lieben Ordnung genüge getan ist, zwischen Ihnen und uns, aber auch eine verlässliche Grundlage geschaffen wird, bitten wir die nachfolgenden Reisebedingungen zu beachten:
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Zimmerreservierungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Vertragsgrundlage sind diezwischen Hotel und Leistungsnehmer (Hotelgast) vereinbarten Leistungen.

  2. Ist der Leistungsnehmer nicht gleichzeitig Buchender, so ist der Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der im Vertrag aufgeführten Leistungen und sonstige damit verbundenen Leistungen bestätigt.

  3. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das Hotel behält sich vor, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten, wenn der Leistungsnehmer nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis spätestens 18.00 Uhr eintrifft.

  4. Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung des Vertrages, unabhängig davon, für welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Ein Rücktritt des Leistungsnehmers von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Betrag auch dann zu zahlen, wenn der Buchende die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern eine kostenfreie Stornierungsfrist vereinbart wurde, kann der Leistungsnehmer bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

  5. Grundlage für die Berechnung der in dem Vertrag aufgeführten Leistungen ist mindestens die dem Hotel vom Buchenden garantierte Personenzahl.

  6. Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt eine anderweitige Vergabe, so entfällt die Pflicht zur Zahlung. Bis zur anderweitigen Vergabe der nicht in Anspruch genommenen Zimmerkapazitäten hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Betrag zu zahlen. Dem Leistungsnehmer bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.

  7. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

  8. Der Buchende haftet dem Hotel gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Reiseteilnehmern selbst bestellten Speisen und Getränken. Die Bewirtung darf ausschließlich mit dem vom Hotel zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

  9. Sollte der Buchende in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsinanspruchnahme erhebliche Bestandteile des Vertrages in der Form ändern, dass eine wirtschaftliche Vermietung der ihm überlassenen Räumlichkeiten aus kaufmännischer Sicht nicht mehr zu vertreten ist, so behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor.

  10. Der Versicherungsschutz mitgebrachter Gegenstände bedarf einer vorherigen Absprache, ansonsten kann der Versicherungsschutz von Seiten des Hotels nicht garantiert werden.

  11. In Rechnung gestellte Leistungen, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung zahlbar. Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern.

  12. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter. Soweit das Hotel für sonstige Dritte einzustehen hat, haftet es ebenfalls nur für grobes Verschulden. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung seines Betriebes als Folge höherer Gewalt (Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer, Streiks etc.) veranlasst worden sind.

  13. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

  14. Ergänzungen, Veränderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

  15. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Eilenburg.