AGBs
Lieber Gast,
es
freut uns, dass Sie Ihren Urlaub in Bad Düben verbringen möchten. Damit
der lieben Ordnung genüge getan ist, zwischen Ihnen und uns, aber auch
eine verlässliche Grundlage geschaffen wird, bitten wir die
nachfolgenden Reisebedingungen zu beachten:
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Zimmerreservierungen
und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Vertragsgrundlage
sind diezwischen Hotel und Leistungsnehmer (Hotelgast) vereinbarten
Leistungen.
- Ist der Leistungsnehmer nicht gleichzeitig Buchender, so ist der
Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der im Vertrag
aufgeführten Leistungen und sonstige damit verbundenen Leistungen
bestätigt.
- Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das
Hotel behält sich vor, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart,
reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten, wenn der Leistungsnehmer
nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis spätestens 18.00 Uhr
eintrifft.
- Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur
Durchführung des Vertrages, unabhängig davon, für welche Dauer die
Reservierung erfolgt ist. Ein Rücktritt des Leistungsnehmers von dem mit
dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Betrag auch dann zu
zahlen, wenn der Buchende die vertraglichen Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des
Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung. Sofern eine kostenfreie Stornierungsfrist
vereinbart wurde, kann der Leistungsnehmer bis zu diesem Termin vom
Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt.
- Grundlage für die Berechnung der in dem Vertrag aufgeführten Leistungen
ist mindestens die dem Hotel vom Buchenden garantierte Personenzahl.
- Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Leistungen
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt eine
anderweitige Vergabe, so entfällt die Pflicht zur Zahlung. Bis zur
anderweitigen Vergabe der nicht in Anspruch genommenen Zimmerkapazitäten
hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages den vereinbarten
Betrag zu zahlen. Dem Leistungsnehmer bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Falls nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise
pro Person einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des
Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht
vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
- Der Buchende haftet dem Hotel gegenüber auch für die Bezahlung
etwaiger, von den Reiseteilnehmern selbst bestellten Speisen und
Getränken. Die Bewirtung darf ausschließlich mit dem vom Hotel zur
Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Ausnahmen von
dieser Regelung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
- Sollte der Buchende in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Leistungsinanspruchnahme erhebliche Bestandteile des Vertrages in der
Form ändern, dass eine wirtschaftliche Vermietung der ihm überlassenen
Räumlichkeiten aus kaufmännischer Sicht nicht mehr zu vertreten ist, so
behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages
vor.
- Der Versicherungsschutz mitgebrachter Gegenstände bedarf einer
vorherigen Absprache, ansonsten kann der Versicherungsschutz von Seiten
des Hotels nicht garantiert werden.
- In Rechnung gestellte Leistungen, sind binnen 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung
zahlbar. Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Hotel Verzugszinsen in
Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern.
- Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter
Gegenstände nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner
Mitarbeiter. Soweit das Hotel für sonstige Dritte einzustehen hat,
haftet es ebenfalls nur für grobes Verschulden. Eine Haftung für
Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe aufbewahrt
werden. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch Störung oder
Unterbrechung seines Betriebes als Folge höherer Gewalt (Aufruhr, Krieg,
Naturereignisse, Feuer, Streiks etc.) veranlasst worden sind.
- Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen
unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und
der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen
wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
- Ergänzungen, Veränderungen und Nebenabreden gleich welcher Art,
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider
Vertragsparteien.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Eilenburg.