Gutscheine & Arrangements

Unesco Welterbe entdecken

Art.-Nr.: 83

5 Tage / 4 Übernachtungen 

WELTWEIT EINZIGARTIG! Nirgendwo sonst in Deutschland finden Sie eine derartige Dichte an UNESCO-Welterbestätten wie in der unmittelbar an Bad Düben angrenzenden WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg. Gehen Sie auf eine Entdeckertour der ganz besonderen Art.

_Gondelfahrt Wörlitzer Park, Wörlitz © WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg, Uwe Weigel, 2020 (1)
ab 1 ab 570,00 €
pro Person

Sie haben derzeit Zusatzprodukt(e) zu viel für Ihre Auswahl.

LEISTUNGEN:

  • 5 Tage / 4 Übernachtungen inkl. HEIDE SPA-Wohlfühlpaket**
  • Halbpensionsmenu bzw. -buffet am Abend
  • 1 WelterbeCard für 3 Tage

ab 570,00 € pro Person im Vitalzimmer
ab 650,00 € pro Person im Vitalzimmer zur Einzelnutzung


IHR HEIDE SPA-WOHLFÜHLPAKET**

Für alle Hotel-Arrangements und Hotel-Wohlfühlen a la carte gilt:
Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.    
In diesem Zeitraum sind folgende Leistungen inklusive:

  • Übernachtung1
  • Reichhaltiges Frühstücksbuffet2
  • Eintritt in die Badelandschaft1
  • Teilnahme am Aqua-Fitness1
  • Eintritt in die Saunawelt2
  • kuscheliger Leihbademantel und -badetuch2
  • Training im VitalCenter2
  • Teilnahme an den Fitness- und Gesundheitskursen (nach Verfügbarkeit)2
  • Parkplatz2
  • Internet (W-LAN)2
 Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
1 enthält 7 % MwSt., 2 enthält 19 % MwSt. 


Bei der Ihnen („Reisenden“) angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2301. Daher können Reisende alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für die Pauschalreisen gelten. Die HEIDE SPA Hotel GmbH & Co. KG („Hotel“) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Hotel über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung der Zahlungen der Reisenden. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/230 und Art. 250 EGBGB