Pauschalreiserecht

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Art 250 EGBGB

Der Reisende erhält alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Der Reisende erhält eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die er sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen kann.

Der Reisende kann die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist auf eine andere Person übertragen. Hierfür fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, hat der Reisende Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Der Reisende kann bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem kann der Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Weiterführende Informationen zur Reise

Bestimmungsort der Reise ist das HEIDE SPA Hotel & Resort Bad Düben in der Bitterfelder Str. 42, 04849 Bad Düben in Sachsen.

Es handelt sich um ein vier Sterne Wellnesshotel in ruhiger Lage. Rauchen und Haustiere sind nicht gestattet.

Das Zimmer steht den Reisenden am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.

Es fällt eine Kurtaxe in Höhe von 2,00 € pro Person an.

Die Rechnungen kann der Reisende bei Anreise vor Ort in Bar, mit Diners Club, EC-, Master-, VISA- sowie American-Express-Card begleichen.

Neukunden bitten wir die gebuchten Leistungen schon bei Anreise zu bezahlen. Im Falle einer Nichtanreise oder späten Stornierung ab 7 Tage vor Anreise, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen 80 Prozent der Kosten für den gebuchten Aufenthalt zu berechnen.

Die Angebote sind nicht vorbehaltlos für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, da es Leistungsbestandteile gibt, die eine uneingeschränkte Mobilität erfordern. Sofern der Reisende diesbezüglich genauere Informationen benötigt, kann er sich an das Hotel wenden. Reisende mit eingeschränkter Mobilität sollten das Hotel im Allgemeinen bei der Buchung bzw. Anfrage über die Einschränkung informieren, um eine bestmögliche Beratung sicherzustellen.

Handelt es sich um eine Reise mit einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl, behält das Hotel sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, sofern dies sich auf den Reisepreis auswirkt, von dem Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall muss die Rücktrittserklärung dem Reisenden bis

  • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
  • Sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

zugehen.

Es steht dem Reisenden frei, gegen Zahlung der in den AGB von Hotel festgelegten Entschädigungspauschale vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurückzutreten.

Bei der Einreise aus dem Ausland nach Deutschland benötigt der Reisende einen Reisepass, der noch eine Gültigkeit von mindestens vier Monaten besitzen muss. Bei Staatsangehörigen der EU-Staaten reicht ein gültiger Personalausweis.

Es besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen.

Januar 2022
[ V7 - 1.1.2022]